Die Karlsruher Richter folgten der Klage gegen das Klimaschutzgesetz mit einem klaren Urteil und der Verpflichtung an den Gesetzgeber, bis Ende nächstes Jahr die Reduktion der Treibhausgase auch über die Zeit nach 2030 festzulegen.
Ein guter Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz !
Dies sollte ein deutliches Signal auch an die Lokalpolitiker vor Ort sein, die Klimaschutzanstrengungen zu erhöhen. Wie, das steht in vielen Klimaschutzkonzepten der Städte und Kommunen, wie auch in Krefeld im Konzept „KrefeldKlima2030“. Neben den geforderten praktischen Maßnahmen und Umsetzungen wäre dem Urteilsspruch folgend, auch ein Konzept(-Update) „KrefeldKlima-nach-2030“ geschuldet.
Im NABU Krefeld/Viersen freuen wir uns auf einen intensiven Dialog mit der Kommunalpolitik um die Klimaziele anzugehen. Unsere Anregungen liegen vor und für einen intensiven Austausch stehen wir weiter zur Verfügung.
Auszug aus der Karlsruher Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021 :
… Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. ...